Arbeitssicherheit ist die Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit, also die Beherrschung und Minimierung von Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit. Sie ist damit Bestandteil des Arbeitsschutzes im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes, das Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit fordert. Das Management von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zählt zu den unverzichtbaren Unterstützungsprozessen eines Unternehmens, in erster Linie aus humanen Gründen, aber auch aus wirtschaftlicher Sicht: Unfälle und berufsbedingte Krankheiten kosten sowohl die Unternehmen als auch die Gesellschaft viel Geld. Empirische Befunde weisen darauf hin, dass Mängel bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz häufig gleichzeitig mit Mängeln in der Produkt- oder Dienstleistungsqualität zu beobachten sind, also auf Probleme der betrieblichen Organisation und Führung schließen lassen (z.B. Schliephacke 2008).

Derjenige, der als Unternehmer oder als vom Unternehmer Beauftragter (betrieblicher Vorgesetzter, Meister, Betriebsleiter, bis herauf zur Geschäftsführung und zum Aufsichtsrat) Arbeit beauftragt oder zulässt, die nicht den Regelwerken und Normen der jeweiligen Branche entspricht, kann persönlich straf- und zivilrechtlich belangt werden.

Deutschland

Die rechtliche Grundlage zur Arbeitssicherheit bilden das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Sozialgesetzbuch SGB VII „gesetzliche Unfallversicherung“ und das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG), das Bestellung und Aufgaben der genannten Fachkräfte regelt.

In Deutschland überwachen in einem dualen System staatliche Gewerbeaufsichtsämter beziehungsweise Ämter für Arbeitsschutz und die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV) die Arbeitssicherheit. Letztere erlassen Unfallverhütungsvorschriften, die verbindlich geltendes Recht darstellen.

Nicht nur in einem betrieblichen, sondern in jedem wirtschaftlichen Zusammenhang ist unbedingt anzustreben, auf die Erfordernisse der Arbeitssicherheit zu achten: Auch ein Hobbyist kann verantwortlich gemacht werden, wenn er eine Arbeit ohne Beachtung von Sicherheitsvorkehrungen durchführt, und sei es nur, dass seine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wegen Verstoßes gegen Sicherheitsregeln ausgesetzt wird mit der Einrede, er habe „grob fahrlässig gehandelt“.

In den letzten Jahren entwickelt sich der Arbeitsschutz weg von der reinen technischen Verhinderung von Unfällen hin zu einer umfassenden Prävention. Dies bedeute auch, dass die psychologischen Faktoren der Arbeit immer mehr an Bedeutung gewinnen und die technischen Aspekte der Arbeitssicherheit ergänzen. Nicht zuletzt aus diesem Grund bilden Unterweisungen ein wesentliches Element von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. So fordert § 12 Abs.1 des Arbeitsschutzgesetzes, dass die Versicherten während der Arbeitszeit ausreichend und angemessen unterwiesen werden. Art und Weise sowie der Umfang einer Unterweisung müssen in einem angemessenen Verhältnis zur vorhandenen Gefährdungssituation und der Qualifikation der Versicherten stehen.

Arbeitssicherheit verbindet sich mit den Erfordernissen der Ergonomie, der menschengerechten Arbeitsgestaltung und dem Gesundheitsschutz zu einer systemorientierten Betrachtungsweise des Arbeitsschutzes. Die aktuelle Entwicklung geht darüber noch hinaus in Richtung auf die bereits in einigen Normen vorgesehene Verknüpfung der Arbeitsschutz-, Qualitäts- und Umweltschutzmanagementsysteme zu einem Integrierten Managementsystem.

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