Neu im Arbeitsschutz: Das ändert sich 2019

Mutterschutz: anlassunabhängig Gefährdungsbeurteilung Bereits mit Jahresbeginn 2018 ist das neue Mutterschutzgesetz (MuSchG) in Kraft getreten. Es hat das bis dahin geltende Gesetz und die dazugehörigen Verordnungen zum Arbeitsschutz zusammengefasst und ergänzt. So enthält die Neufassung die frühere »Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz« (MuSchArbV). Das 2018 in Kraft getretene MuSchG sieht unter anderem eine anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung vor.

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